Bei der Berechnung meiner Leistungen wird die aktuelle tierärztliche Gebührenordnung (GOT) zugrunde gelegt. Die zuletzt wirksam gewordene Novellierung der GOT ist aus dem Jahr 2022! Alle praktizierenden Tierärzte sind verpflichtet, die Gebührensätze, die in der GOT festgelegt sind, bei ihrer Leistungsabrechnung mindestens im einfachen Satz in Anrechnung zu bringen. Die Zahlung meiner Leistung können Sie momentan in bar begleichen. Die Zahlung per EC-Card (elektronic Cash) ist in Vorbereitung, aber momentan (noch) nicht möglich.
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